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StuB Nr. 5 vom Seite 181

Mehr Handlungsorientierung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS

EFRAG veröffentlicht Entwürfe von Leitlinien zur Wesentlichkeitsanalyse, zur Wertschöpfungskette und zu den Datenpunkten (Entwürfe EFRAG IG 1, IG 2 und IG 3)

Prof. Dr. Stefan Müller, Dr. Jens Reinke und Lina Warnke

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Mit sehr enger zeitlicher Vorgabe sind aktuell bereits ohne gesetzliche Umsetzung im HGB bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen und ab 2025 auch alle großen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften zur Abgabe einer Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht verpflichtet. Ebenso wird für das Geschäftsjahr 2025 der Konzernlagebericht für alle konzernrechnungslegungspflichtigen Mutterunternehmen um eine Konzernnachhaltigkeitserklärung erweitert. Dabei sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) zur konkreten Ausgestaltung gerade erst am mit dem ersten Set von zwölf Standards veröffentlicht worden. Zeitgleich hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Umsetzungsleitlinien mit sehr kurzer Konsultationsfrist veröffentlicht, die nach Finalisierung offiziell die Anwendung der ESRS unterstützen sollen. Es wird aber leider schon jetzt klar, dass die Dokumente ständig weiterentwickelt werden müssen und die fehlende Harmonisierung mit anderen Regulierungen wie insbesondere der noch nicht final verabschiedeten Sorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive; CSDDD) noch große Lücken lässt. Im Folgenden werden die wesentlichen Hinweise der Umsetzungsleitlinien kurz dargestellt und gewürdigt.

Baumüller/Scheid, Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Zeitenwende für die Unternehmensberichterstattung?, StuB 18/2023 S. 742, NWB FAAAJ-48264

Kernfragen
  • Welche Konkretisierungen bringt der Entwurf EFRAG IG 1 zur Wesentlichkeit mit sich?

  • Was regelt der Entwurf EFRAG IG 2 zur Wertschöpfungskette?

  • Womit beschäftigt sich der Entwurf EFRAG IG 3?

I. Einleitung

[i]Warnke/Needham/Müller, Finalisierung der EU Sustainability Reporting Standards, StuB 2/2023 S. 68, NWB XAAAJ-31137 Die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität bei gleichzeitiger (stärkerer) Beachtung der Nachhaltigkeit entpuppt sich als Herkulesaufgabe für Unternehmen, deren Berater, Stakeholder sowie Öffentlichkeit und letztlich auch die Regulierung selber. Eine der Säulen der Regulierung dieser Transformation ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung über die CSRD. Mit dieser wird eine mit begrenzter Sicherheit prüfungspflichtige Nachhaltigkeitserklärung als gesonderter Teil des (Konzern-)Lageberichts gefordert, wobei die konkrete Ausgestaltung in delegierten Rechtsakten erfolgt, die die ESRS enthalten. Bislang existiert nur ein erstes Set von zwölf offiziell bekannt gemachten ESRS. Weitere branchenspezifische ESRS, ESRS für Unternehmen aus Drittstaaten sowie zwei ESRS für KMU sind in Vorbereitung – Letztere bereits in der ersten Konsultierung. Auch ist eine weitere Überarbeitung der schon bekannt gemachten ESRS angekündigt, da diese teilweise noch nicht vollständig sind bzw. konkret auch die deutsche Fassung noch einige Übersetzungsfehler aufweist.