Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haftungsrecht | Aufklärungspflicht über eine einmal im Leben gewährte Steuerermäßigung (LG)
Ein Steuerberater hat seinen Mandanten über die Einmaligkeit einer Steuerermäßigung aufzuklären, auch wenn die Ermäßigung nicht beantragt worden war (Landgericht Lübeck, Urteil v. - 15 O 72/23; nicht rechtskräftig).
Hintergrund: Die antragsgebundene Steuervergünstigung für Veräußerungsgewinne kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden, § 34 Abs. 3 Satz 4 EStG.
Sachverhalt: Ein Steuerberater prüfte für einen Mann einen Steuerbescheid, wonach der Mann Steuern nachzahlen sollte. Das Finanzamt hatte einen speziellen ermäßigten Steuersatz angewendet, der nur einmal im Leben genutzt werden kann. Allerdings hatte der Mann diesen speziellen Steuersatz gar nicht beantragt (konkret ging es um die Anwendung der Steuerermäßigung des § 34 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 EStG). Der Steuerberater emp...