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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Der Bundestag hat am
den
Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer
Vorschriften - OZGÄndG (sog. Onlinezugangsgesetz 2.0) beschlossen. Der
Gesetzentwurf soll u.a. den Rahmen für die weitere Digitalisierung der
Verwaltung schaffen.
Das Gesetz umfasst für Bürger insbesondere folgende Punkte:
BundID als zentrales Bürgerkonto für alle: Der Bund stellt das digitale Bürgerkonto BundID für ganz Deutschland bereit. Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
Die "Zettelwirtschaft" wird endgültig durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips abgeschafft. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburt...