Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen
Leitsatz
1. Ein Abrechnungsbescheid stellt einen vollziehbaren Verwaltungsakt dar, wenn darin Säumniszuschläge erstmalig ausgewiesen
werden.
2. Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge.
3. Die verfassungsrechtlichen Zweifel gelten jedenfalls insofern, als Säumniszuschlägen nicht nur die Funktion eines Druckmittels
eigener Art zukommt, sondern daneben die Funktion einer Gegenleistung oder eines Ausgleichs für das Hinausschieben der Zahlung
fälliger Steuern und somit eine zinsähnliche Funktion haben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): SAAAJ-60138
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