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FG Münster Urteil v. - 4 K 1147/20 E

Gesetze: EStG § 32d Abs. 1; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 179 Abs. 1; AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6

Verfahren

Zur Bindungswirkung eines gegenüber einer GbR erlassenen Feststellungsbescheids über die Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen für die Einkommensteuer des Gesellschafters

Leitsatz

Die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen in einem gegenüber der GbR erlassenen Feststellungsbescheid entfaltet auch Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung der am Vermögen der GbR beteiligten Gesellschafter, da sich sowohl die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte als auch die Einkommensteuerfestsetzung an die Gesellschafter als Inhaltsadressaten richtet. Die Sichtweise, dass die Feststellung der Steuerpflicht lediglich für die – von der GbR geschuldete – Kapitalertragsteuer bindend sein soll, würde dem gesetzgeberischen Zweck der gesonderten Feststellung (frühzeitig Klärung der Steuerpflicht) entgegenlaufen.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 7 Nr. 42
AAAAJ-60131

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