Beteiligung eines Gesellschafters an einer Außenprüfung bei der GbR; Voraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage
Leitsatz
1. Die Rücknahme der Beteiligung eines Gesellschafters an einer Betriebsprüfung bei der GbR stellt einen Verwaltungsakt dar.
2. Eine Außenprüfung ist abgeschlossen, wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich oder konkludent erklärt, wobei
die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts i.d.R. als abgeschlossen angesehen werden kann.
3. Die Tatbestandsvoraussetzung des berechtigten Interesses i.S.d. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ist eine besondere Sachentscheidungsvoraussetzung
für die Fortsetzungsfeststellungsklage.
4. Typische Fallgruppen eines berechtigten Interesses sind (a) eine Wiederholungsgefahr, (b) die präjudizielle Wirkung für
Folgeprozesse wie etwa eine Amtshaftungsklage, (c) ein Rehabilitierungsinteresse und (e) die effektive Durchsetzung von Grundrechten.
5. Eine Beiladung des zu beteiligenden Gesellschafters zum finanzgerichtlichen Verfahren ist bei offensichtlicher Unzulässigkeit
der Klage nicht erforderlich.
Fundstelle(n): AO-StB 2024 S. 210 Nr. 7 VAAAJ-60124
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