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Gesetzgebung | Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (BMJ)
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht.
Hintergrund: Bislang ist das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Dagegen erfolgt die Verwahrung der Urkunden bei Notaren und spätestens ab flächendeckend auch bei Gerichten elektronisch. Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend elektronisch ab. Daher bedarf es derzeit häufig eines doppelten Medientransfers: Die elektronisch verfassten Urkunden werden ausgedruckt und müssen nach der Unterzeichnung eingescannt werden. Dies ist mit erheblichem Aufwand verbunden.
Der nun veröffentlichte Gesetzentwurf dient der weiteren Digitalisierung des Beur...