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Online-Nachricht - Freitag, 23.02.2024

Internationales | Anwendung von § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (BMF)

Das BMF hat eine Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) erlassen ().

Danach wird des für Geschäftsjahre, die vor dem begonnen haben, nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum abgegeben werden.

Quelle: (il)

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