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Internationales | Anwendung von § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (BMF)
Das BMF hat eine Nichtbeanstandungsregelung für § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) erlassen ().
Danach wird des für Geschäftsjahre, die vor dem begonnen haben, nicht beanstandet, wenn die Aufzeichnungen erstmals bis zum abgegeben werden.
Quelle: (il)