Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer auf einer vom Arbeitgeber unentgeltlich zugewendeten Reise erbringt, mindern nicht den Wert des zum Arbeitslohn gehörenden Reisevorteils
Leitsatz
Wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Reisen (Flug, Verpflegung, Unterkunft) zu, die dem Grunde nach als Arbeitslohn und nicht als Dienstreisen zu beurteilen sind, so wirken sich bei der Bewertung des Vorteils die vom Arbeitnehmer anläßlich der Vorteilsgewährung tatsächlich erbrachten Dienstleistungen, z. B. die Betreuung der übrigen Reiseteilnehmer, nicht wertmindernd aus.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 954 BFH/NV 1995 S. 2 Nr. 1 CAAAA-95081
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.