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Haftung des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers für Steuerschulden nach § 71 AO
Der ( NWB LAAAJ-45015) zum Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wegen Beihilfe zur Hinterziehung von Umsatzsteuern zugunsten einer GmbH Stellung genommen. Er hat ausgeführt, dass es für die Beurteilung des Vorliegens der Beihilfe zur Haupttat unerheblich sei, ob ein gegen den Haftungsschuldner eingeleitetes Steuerstrafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO zuvor eingestellt worden sei.
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Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Teilnehmers an einer Steuerstraftat
[i]Webel, Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige, Grundlagen, NWB VAAAE-82580 Voraussetzung für eine auf § 71 AO gestützte Haftungsinanspruchnahme des Teilnehmers an einer Steuerstraftat ist die Feststellung, dass eine vorsätzliche Steuerhinterziehung vorliegt, die tatbestandsmäßig, rechtswidrig und vorsätzlich schuldhaft verwirklicht worden ist. Das Delikt muss vollendet sein.
[i]BFH, Beschluss v. 28.2.2023 - VII R 29/18, NWB LAAAJ-45015 Der BFH entschied, dass das Finanzgericht im Rahmen seiner eigenen Überzeugungsbildung auch dann von einer Beihilfe des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters zur Steuerhinterziehung ausgehen darf, wenn die Staatsanwalt...