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BPatG Urteil v. - 4 Ni 39/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 2 628 233 (Streitpatent), das am 4. Oktober 2011 unter Inanspruchnahme der Priorität der europäischen Anmeldung EP 10187379 vom 13. Oktober 2010 als internationale Anmeldung PCT/IB2011/054342 angemeldet worden ist. Die Erteilung des europäischen Patents ist am 11. Dezember 2019 veröffentlicht worden. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent ist in Kraft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:040124U39.22EP.0

Fundstelle(n):
WAAAJ-59964

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