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Einkommensteuer | Kein Abzug der Aufwendungen für Kleidungsstücke und Accessoires durch Influencer (FG)
Aufwendungen einer
Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung
und Mode-Accessoires sind - unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang - nicht
als Betriebsausgaben zu berücksichtigen ().
Sachverhalt: Geklagt hatte eine Steuerpflichtige, die auf verschiedenen Social-Media-Kanälen und über eine Website einen Mode- und Lifestyleblog betreibt und hierzu Fotos und Stories erstellt. Zusätzlich zu den Waren, die die Klägerin im Rahmen ihrer Tätigkeit von verschiedenen Firmen erhalten hatte, um sie zu bewerben, erwarb die Klägerin diverse Kleidungsstücke und Accessoires wie z.B. Handtaschen namhafter Marken. Sie begehrte nun, die Aufwendungen für diese Kleidungsstücke und Accessoi...