1. Ableben eines Freiberuflers führt nicht zur Betriebsaufgabe - 2. Eine Erbengemeinschaft mit Berufsfremden, die ein ererbtes freiberufliches Ingenieurbüro verpachtet, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Leitsatz
Die Fortführung eines freiberuflichen Ingenieurbüros durch eine teilweise aus Berufsfremden bestehende Erbengemeinschaft führt zur Umqualifikation in einen Gewerbebetrieb: Die Verpachtung dieses Gewerbebetriebes ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung rechtfertigt auch dann nicht die Annahme einer Betriebsaufgabe, wenn Pächter eine von einem freiberuflichen Miterben beherrschte GmbH ist und die Miterben die Überlassung des Praxiswertes an diesen vereinbaren.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 922 BFH/NV 1994 S. 70 Nr. 10 IAAAA-95066
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