körperschaftsteuerlicher Verlustrücktrag; Verlustverrechnungsverbot; Verschmelzung
Rechtsfrage
Reichweite des Verlustausgleichs- bzw. -verrechnungsverbots nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG bei Verschmelzung einer Gewinn- und Verlustgesellschaft
Greift das Verlustausgleichs- bzw. -verrechnungsverbot des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ein, wenn ein verschmolzener Rechtsträger einen körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag von ausschließlich im Folgejahr der Verschmelzung entstandenen Verlusten zurück in das Jahr der Verschmelzung begehrt, oder hat der Verlustrücktrag nach den allgemeinen Regeln des § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfolgen?
Gesetze: UmwStG § 2 Abs 4, KStG § 8 Abs 1, EStG § 10d Abs 1 S 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2024): ,
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
HAAAJ-59836