Antragsteller; Gebühr; Umwandlung; Verbindliche Auskunft
Rechtsfrage
Ist, wenn mehrere Personen eine verbindliche Auskunft betreffend denselben Sachverhalt -hier ein mehrstufiges Umwandlungsverfahren- beantragen und daraufhin das Finanzamt wort- und inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte an jeden Antragsteller erteilt, gegen jeden Antragsteller eine Auskunftsgebühr festzusetzen, oder hat ein gemeinsamer Gebührenbescheid gegen alle Antragsteller als Gesamtschuldner zu ergehen? Ist der Anwendungsbereich von § 89 Abs. 3 Satz 2 AO auf die in § 1 Abs. 2 StAuskV genannten Fallgruppen beschränkt?
Gesetze: AO § 89 Abs 3 S 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
PAAAJ-59816