Ausland; Beihilfe; Betriebsstätte; Charter; Gewerbeertrag; Kürzung; Schiff
Rechtsfrage
Stellt der Einsatz von Schiffen im Wege der Reisecharter und der Slotcharter einen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr im Sinne des § 9 Nr. 3 Satz 4 GewStG dar? Handelt es sich dabei jedenfalls um Nebengeschäfte oder Hilfsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Schiffen im Wege der Zeitcharter? Steht das unionsrechtliche Beihilfeverbot der Einbeziehung des aus dem Einsatz von Schiffen im Wege der Reisecharter und der Slotcharter erzielten Gewerbeertrags in die Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG entgegen?
Gesetze: GewStG § 9 Nr 3 S 3, EStG § 5a Abs 2 S 2, AO § 12, AEUV Art 107 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
VAAAJ-59814