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BFH  - IV R 23/23 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 3a Abs 4, EStG § 52 Abs 4a S 3, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

Rechtsfrage

Führt ein Antrag auf Freistellung eines Sanierungsertrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG in einem sogenannten Altfall (Schulderlass vor dem ) als rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zum erneuten Anlaufen der Feststellungsfrist nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO? Ist § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG einschränkend dahin auszulegen, dass eine Antragstellung nur bis zum Ablauf der Festsetzungs-/Feststellungsfrist möglich ist?

Antrag; Feststellungsfrist; Gesetzesänderung; Rückwirkendes Ereignis; Sanierungsgewinn

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2025 S. 3241
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2025 S. 943
HAAAJ-59810

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