BFH - II R 34/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Arbeitnehmer; Erbfall; Gesonderte Feststellung; Mindestlohnsumme
Rechtsfrage
Sind der Erblasser und geringfügige Beschäftigte in die Anzahl der Beschäftigten im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG mit einzubeziehen?
Gesetze: ErbStG § 13a Abs 1a, ErbStG § 13a Abs 4
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
VAAAJ-59798