BFH  - II R 34/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Arbeitnehmer; Erbfall; Gesonderte Feststellung; Mindestlohnsumme

Rechtsfrage

Sind der Erblasser und geringfügige Beschäftigte in die Anzahl der Beschäftigten im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG mit einzubeziehen?

Gesetze: ErbStG § 13a Abs 1a, ErbStG § 13a Abs 4

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
VAAAJ-59798