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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1481/23

Gesetze: SGB V § 60 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Auch wenn eine Genehmigung für Krankenfahrten nach § 60 Abs. 2 Satz 4 SGB V als erteilt gilt, müssen nach dem Rechtsgedanken des § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB V die Fahrten im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein, um einen Anspruch auf Übernahme der Kosten zu begründen. Daran fehlt es in der Regel, wenn ein Psychiater in Anspruch genommen wird, der seine Leistungen mehrere Hundert Kilometer entfernt vom Wohnort des Versicherten anbietet, so dass Fahrkosten in Höhe von 2.000 € pro Behandlung entstehen.

Fundstelle(n):
TAAAJ-59751

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