Gesetze: UStG 1973/1980 § 12 Abs. 2 Nr. 8AO 1977 a. F. § 68 Nr. 7 Buchst. bAO 1977 n. F. § 67 a
Eine sportliche Veranstaltung (Zweckbetrieb) liegt auch dann vor, wenn ein Sportverein bei einer nicht sportlichen Veranstaltung einer anderen Person eine sportliche Darbietung erbringt
Leitsatz
Eine sportliche Veranstaltung i. S. des § 68 Nr. 7 Buchst. b AO 1977 a. F. kann auch dann vorliegen, wenn ein Sportverein im Rahmen einer anderen Veranstaltung eine sportliche Darbietung präsentiert. Die andere Veranstaltung braucht nicht notwendigerweise die sportliche Veranstaltung eines Sportvereins zu sein.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 886 BFH/NV 1994 S. 77 Nr. 11 UAAAA-95049
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