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BFH Urteil v. - XI R 109/90 BStBl 1994 II S. 886

Gesetze: UStG 1973/1980 § 12 Abs. 2 Nr. 8AO 1977 a. F. § 68 Nr. 7 Buchst. bAO 1977 n. F. § 67 a

Eine sportliche Veranstaltung (Zweckbetrieb) liegt auch dann vor, wenn ein Sportverein bei einer nicht sportlichen Veranstaltung einer anderen Person eine sportliche Darbietung erbringt

Leitsatz

Eine sportliche Veranstaltung i. S. des § 68 Nr. 7 Buchst. b AO 1977 a. F. kann auch dann vorliegen, wenn ein Sportverein im Rahmen einer anderen Veranstaltung eine sportliche Darbietung präsentiert. Die andere Veranstaltung braucht nicht notwendigerweise die sportliche Veranstaltung eines Sportvereins zu sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 886
BFH/NV 1994 S. 77 Nr. 11
UAAAA-95049

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