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BFH Urteil v. - II R 96/91 BStBl 1994 II S. 88

Gesetze: ErbStG 1974 § 12 Abs. 5BewG 1965 § 3BewG 1965 § 97 Abs. 1 Nr. 5AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2HGB § 120HGB § 167

Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft grundsätzlich nach den handelsrechtlichen Kapitalanteilen

Leitsatz

1. Den Ausgangspunkt für die Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Personen(handels-)gesellschaft bilden die handelsrechtlichen Kapitalanteile der Gesellschafter (Anschluß an BFH-Urteil in BFHE 134, 157, BStBl II 1982, 2).

2. Werden auf dem zweiten - variablen - Kapitalkonto ("Kapitalkonto II", "Darlehenskonto") des Personen(handels-)gesellschafters auch dessen Verlustanteile verbucht, so handelt es sich in aller Regel um ein "echtes" Kapitalkonto im handelsrechtlichen Sinne und nicht um ein Kreditoren- bzw. Debitorenkonto.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 88
QAAAA-95046

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