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BFH Urteil v. - V R 114/91 BStBl 1994 II S. 878

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 3 Abs. 1KO § 3 Abs. 1KO § 58 Nr. 2

Eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber unter Verzicht auf sein Auslöserecht das Sicherungsgut zur Verwertung freigibt, ist noch keine Lieferung des Sicherungsguts an den Sicherungsnehmer

Leitsatz

Eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer das Sicherungsgut zur Verwertung freigibt und auf sein Auslöserecht verzichtet, stellt noch keine Lieferung des Sicherungsguts an den Sicherungsnehmer dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 878
BFH/NV 1994 S. 89 Nr. 12
GAAAA-95045

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