Anforderungen an eine Besetzungsrüge i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO bei behauptetem verspäteten Zugang des mit einfachem Brief bekanntgegebenen Beschlusses über die Rechtsstreitübertragung auf den Einzelrichter
Leitsatz
Behauptet der Kläger, den mit einfachem Brief bekanntgegebenen Beschluß des FG betreffend die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (§ 6 Abs. 1 FGO) erst 26 Tage nach Aufgabe des Beschlusses zur Post und erst zwei Tage nach der Verkündung des Urteils durch den Einzelrichter erhalten zu haben, so darf er sich für die gebotene Substantiierung seiner Besetzungsrüge gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO nicht auf diese bloße Behauptung beschränken. Vielmehr muß er Tatsachen vortragen, die den von ihm behaupteten atypischen Geschehensablauf als ernstlich möglich erscheinen lassen.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 862 BAAAA-95038
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