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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 152/22

Gesetze: AO § 157 Abs. 2; EStG § 2 Abs. 7 Satz 1; EStG § 2 Abs. 7 Satz 2

Keine Beschwer durch abweichende Zuordnung von Einkünften ohne steuerliche Auswirkung

Leitsatz

Der Streit über die Zuordnung von Einkünften zu einer bestimmten Einkunftsart führt mangels Beschwer nicht zu einer Anfechtbarkeit des Einkommensteuerbescheides, wenn daraus keine abweichende Steuerfestsetzung resultiert.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAJ-59592

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