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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 36/22

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 Satz 3

Keine Verteilung von Entschädigungsleistungen wegen der Verlegung einer Erdgasleitung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG

Leitsatz

  1. § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG erfasst nur Einnahmen die auf einer Nutzungsüberlassung beruhen, nicht aber Entschädigungsleistungen für eine Wertminderung eines Grundstücks

  2. Voraussetzung für die Verteilung der Einnahme nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ist, dass der Vorauszahlungszeitraum anhand objektiver Umstände und sei es auch im Wege sachgerechter Schätzung feststellbar (bestimmbar) ist und einen Nutzungsüberlassungszeitraum von mehr als fünf Jahren entgilt.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 29
DStRE 2024 S. 902 Nr. 15
MAAAJ-59587

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