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Track 09 | Außerordentliche Einkünfte: Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten
Erhält ein Unternehmer nach einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt eine Umsatzsteuererstattung für mehrere Veranlagungszeiträume sowie entsprechende Erstattungszinsen, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs sowohl für die Erstattung der Steuer selbst als auch für die Erstattung der Zinsen die Tarifermäßigung für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu gewähren.
Erhält ein Unternehmer nach einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt eine Umsatzsteuererstattung für mehrere Veranlagungszeiträume sowie entsprechende Erstattungszinsen, ist sowohl für die Erstattung der Steuer selbst als auch für die Erstattung der Zinsen die Tarifermäßigung bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu gewähren – sprich: die Fünftelregelung. – Das hat der Bundesfinanzhof jüngst zugunsten eines Kfz-Händlers entschieden.
Der bilanzierende Unternehmer musste zunächst nach einer Prüfung der Steuerfahndung hohe Umsatzsteuernachzahlungen für vier Jahre leisten. Er klagte und es kam zu einer Einigung mit dem Finanzamt, so dass die Umsatzsteuer um insgesamt ca. 300.000 € herabgesetzt wurde. Zugleich wurden Umsatzsteuer-Erstattungszinsen i. H. von rd. 200.00...