Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft (BFH)
Der Vorsteuerabzug ist auch dann bei der Organgesellschaft nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt an den Organträger zurückzahlt, der die Zahlung erfolgreich angefochten hat (Anschluss an das ), (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin über das Vermögen der S GmbH. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S wurde im Jahr 2011 eröffnet.
Die Anteile an S hatte im Jahr 2010 die T GmbH für 1 € erworben. T war nach den Feststellungen des FG umsatzsteuerrechtliche Organträgerin und S Organgesellschaft. Während des Bestehens der Organschaft meldete T die Umsatzsteuer für den Organ...