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Einkommensteuer | Geldauflagen unterfallen nicht dem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG (FG)
Gezahlte Geldbeträge gem. § 153a StPO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG, wenn die Geldauflage der Gewinnabschöpfung dient und keinen Strafcharakter entfaltet (,F).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Personengesellschaft, der von der Bezirksregierung der Betrieb einer Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 330 kW genehmigt wurde. Durch Zuschaltung eines zweiten Motors überschritt die Klägerin in den Jahren 2006 bis 2009 diesen Grenzwert, wofür die beiden Gesellschafter der Klägerin wegen des unerlaubten Betreibens einer nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürften Anlage (§ 327 Abs. 2 Nr. 1 StGB) angeklagt wurden. Auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft berechneten die Stadtwerke, dass die Klägerin für die „überproduziert“ eingespeiste Energie unberech...