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BFH Urteil v. - VI R 98/93 BStBl 1994 II S. 806

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs. 1 und Abs. 5FGO § 62 Abs. 1 und 3FGO § 53 Abs. 1FGO § 68FGO § 155VwZG § 8 Abs. 4ZPO § 81

Während Klageverfahren ergehender Änderungsbescheid ist i. d. R. dem Prozeßbevollmächtigten bekanntzugeben

Leitsatz

Ändert das FA einen mit der Klage angefochtenen Steuerbescheid während des gerichtlichen Verfahrens, in welchem der Kläger durch einen Prozeßbevollmächtigten ordnungsgemäß vertreten ist, so ist seit dem der Änderungsbescheid dem Prozeßbevollmächtigten bekanntzugeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 806
BFH/NV 1994 S. 61 Nr. 9
VAAAA-95014

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