Klageverfahren wegen Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenhöchstbetrags sind nach Vorläufigkeitserklärung nicht auszusetzen
Leitsatz
Eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens (§ 74 FGO) wegen der beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden zur Verfassungsmäßigkeit des Sonderausgabenhöchstbetrags (§ 10 Abs. 3 EStG) kommt nicht in Betracht, wenn das FA die angefochtene Einkommensteuerfestsetzung hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen für vorläufig erklärt hat (Fortführung des , BFHE 172, 197, BStBl II 1994, 119).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 803 BFH/NV 1994 S. 80 Nr. 11 LAAAA-95013
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.