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Einkommensteuer | Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge (BMF)
Das BMF hat zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG Stellung genommen und sein Schreiben v. ergänzt ().
Danach wird Rn. 71 des wie folgt gefasst:
VI. Anwendungsregelung, Nichtbeanstandungsregelung und Fundstellennachweis
Für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, ersetzt dieses Schreiben die (BStBl 2018 I S. 13), vom (BStBl I S. 805), vom (BStBl I S. 1134), vom (BStBl I S. 295) und vom (BStBl I S. 686).
Wurden bereits Steuerbescheinigungen für ein Kalenderjahr nach den bisherigen Mustern ausgestellt und ändern sich danach durch dieses Schreiben Ausweispflichten in den Mustern, behalten die bereits ausgestellten Steuerbescheinigungen ihre Gültigkeit. Es wird...BStBl 2018 I S. 13BStBl I S. 860