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Verbesserte steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erheblich verbessert worden. Zuwendungen in Gestalt bestimmter Formen der Beteiligung am Arbeitgeberunternehmen sind ab 2024 gem. § 3 Nr. 39 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € steuerfrei. Zudem ist der bislang schon vorgesehene Aufschub der Besteuerung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers i. S. des § 19a EStG ausgeweitet worden.
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Als Nächstes steht nun das Zukunftsfinanzierungsgesetz auf unserem Themenplan. Besonders interessieren uns dabei natürlich die steuerlichen Neuerungen, allen voran die verbesserte Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. – Und dazu kommen wir gleich. Vorab ein kurzer Überblick: Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem – wie es in voller Schönheit heißt: – „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“?
Ziel des Maßnahmenpakts mit über 30 Artikeln ist es insbesondere, Start-ups, Wachstumsunternehmen so...