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Hinzurechnung von Mieten für Standflächen bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe
Eine Hinzurechnung von Mieten für Standflächen eines im Reisegewerbe tätigen Imbissbetriebs nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist laut Bundesfinanzhof wegen der „Voraussetzungslosigkeit der Eigentumsfiktion“ unabhängig davon möglich, ob es im Reisegewerbe Vergleichsbetriebe gibt, die mit in ihrem Eigentum stehenden Verkaufsflächen arbeiten. Auch eine nur für kurze Zeit erfolgende Anmietung von unterschiedlichen Standflächen kann deren Zuordnung zum fiktiven Anlagevermögen bewirken.
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Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten reißen einfach nicht ab. Jetzt gibt es schon wieder ein höchstrichterliches Urteil zu vermelden.
Die Entscheidung betrifft einen im Reisegewerbe tätigen Imbissbetrieb, der vor Ort Lángos zubereitete und verkaufte, also das leckere ungarische Fladenbrot. Für die Verkaufsstände wurden jeweils nur für kurze Zeit Standflächen angemietet – auf Märkten, Festivals und anderen Veranstaltungen. Wasser und Strom stellten die Vermieter zur Verf...