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BMF präzisiert Anwendung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen
Das Bundesfinanzministerium hat sein Einführungsschreiben aus Februar 2023 zu dem mit dem JStG 2022 neu eingeführten § 12 Abs. 3 UStG ergänzt und Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen beantwortet. Von praktischer Bedeutung ist eine Klarstellung zur Vereinfachungsregelung bei der Entnahme einer Photovoltaikanlage. Betroffen sind Altanlagen, die vor dem erworben wurden und für die Vorsteuer abgezogen wurde.
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Wir beginnen mit einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz bei kleineren Photovoltaikanlagen .
In 2023 hatte das Bundesfinanzministerium bereits in einem Einführungsschreiben die Sicht der Verwaltung zu § 12 Abs. 3 UStG dargelegt. Dieser war zum durch das JStG 2022 neu eingefügt worden. Der Nullsteuersatz führt zu einer Umsatzsteuer von 0 % und lässt gleichzeitig den Vorsteuerabzug für die Eingangsleistungen zu. – Wir hatten über die sehr erfreuliche Neuerung in unserer März-Ausgabe 2023 u...