Verbrauch von Zahngoldvorräten innerhalb eines bestimmten Zeitraums (hier: sieben Jahre) als Voraussetzung für die betriebliche Veranlassung der Anschaffung
Leitsatz
Wird der von einem Zahnarzt angeschaffte Zahngoldvorrat nicht innerhalb eines Zeitraums von maximal sieben Jahren verbraucht, kann dies ein Indiz dafür sein, daß er zur privaten Vermögensbildung angeschafft worden ist. Dieser Schluß ist jedoch dann nicht zulässig, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß er bei Anschaffung mit einem Verbrauch innerhalb des genannten Zeitraums gerechnet hatte (Abgrenzung zum Senatsurteil vom IV R 137138/89, BFHE 162; 34, BStBl II 1991,13).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 750 BFH/NV 1994 S. 71 Nr. 10 RAAAA-94989
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