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WEG-Recht | Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung (BGH)
Der BGH hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden, die von einzelnen Wohnungseigentümern als Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Errichtung eines Personenaufzugs bzw. Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe) verlangt wurden ( und V ZR 33/23).
Sachverhalt 1 (Verfahren V ZR 244/22): Die Kläger sind Mitglieder der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage besteht aus zwei zwischen 1911 und 1912 im Jugendstil errichteten Wohnhäusern und steht unter Denkmalschutz. Die Wohneinheiten der Kläger befinden sich im dritten und vierten Obergeschoss des Hin...