Auf Inlandswohnsitz des Kindes gestützter Kindergeldanspruch für ein in den USA während einer mehrjährigen beruflichen Tätigkeit
eines Elternteils geborenes Kind frühestens ab der erstmaligen Ankunft des Kindes in der inländischen Wohnung der Eltern
Leitsatz
Ein im Ausland (hier: in den USA) geborenes Kind begründet nur dann sofort einen Inlandswohnsitz – als Voraussetzung für einen
Kindergeldanspruch der Eltern- wenn es zeitnah zur Geburt in eine Inlandswohnung gebracht wird. Kehren die Eltern mit dem
Baby erstmals bei Beendigung eines mehrjährigen beruflichen Einsatzes eines Elternteils im Ausland (hier: in den USA) rund
neun Monate nach der Geburt des Kindes in die inländische Wohnung der Eltern zurück, wird erst ab der Ankunft in der inländischen
Wohnung der Eltern ein inländischer Wohnsitz des Kindes begründet. Eine andere Beurteilung ergibt sich weder infolge der besonderen
Umstände im Streitfall (Corona-Pandemie mit Einreisebeschränkungen) noch aufgrund einer früheren polizeilichen Meldung des
Kindes im Inland noch aufgrund des Umstandes, dass das Kind betreffende Post schon vor der Ankunft in Deutschland an die inländische
Anschrift gesandt wurde.
Fundstelle(n): VAAAJ-59075
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