Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei nachträglicher Option zur
Umsatzsteuerpflicht – Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei
Erzielung steuerfreier Umsätze
Leitsatz
Bei der nachträglichen Option zur Umsatzsteuerpflicht wird die Festsetzungsfrist durch die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 AO verlängert, da auch ein Unternehmer, der vor Ausübung der Option lediglich steuerfreie Umsätze erzielt, nach
§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG grundsätzlich zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet ist.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 7 Nr. 37 DStRE 2024 S. 1249 Nr. 20 UStB 2024 S. 166 Nr. 6 UStB 2024 S. 166 Nr. 6 AAAAJ-59069
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