Aufgabe des Wohnsitzes während einer langen Rundreise - hier: 12 Monate FG Schleswig-Holstein: Aufgabe des Wohnsitzes während
einer langen Rundreise
Leitsatz
Während einer Rundreise (hier durch Europa) wird der Wohnsitz nach § 8 AO nicht bereits deshalb aufgegeben, weil diese 12
Monate andauert.
Eine zeitliche Grenze i.S. eines "Maximalaufenthalts" kann abstrakt nicht festgelegt werden. Die Dauer des Aufenthaltes allein
reicht für die Bewertung, ob ein Wohnsitz aufgegeben oder beibehalten wird, nicht aus. Insbesondere das Alter des Kindes und
der Zweck des Auslandsaufenthalts sind mit zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 39 QAAAJ-59068
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