Anrechnung ausländischer Steuern auf der Grundlage eines DBA: Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes auf die ausländischen
Einkünfte – Nichteinbeziehung der Einkünfte aus Kapitalvermögen – Obergrenze der tatsächlichen tariflichen Einkommensteuer
Leitsatz
Die Anrechnung ausländischer Steuern auf der Grundlage eines DBA wird nicht nur durch die deutsche Einkommensteuer begrenzt,
die sich bei Anwendung des - ohne Einbeziehung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in das zu versteuernde Einkommen – ermittelten
durchschnittlichen Steuersatzes i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG auf die ausländischen Einkünfte ergibt, sondern auch durch
die tatsächliche tarifliche Einkommensteuer auf die so ermittelten steuerpflichtigen Einkünfte.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 34 DStRE 2024 S. 1051 Nr. 17 ErbStB 2024 S. 131 Nr. 5 NAAAJ-59056
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