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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 2714/20 E

Gesetze: EStG § 32d Abs. 5; EStG § 34c Abs. 1; EStG § 34c Abs. 6

Anrechnung ausländischer Steuern auf der Grundlage eines DBA: Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes auf die ausländischen Einkünfte – Nichteinbeziehung der Einkünfte aus Kapitalvermögen – Obergrenze der tatsächlichen tariflichen Einkommensteuer

Leitsatz

Die Anrechnung ausländischer Steuern auf der Grundlage eines DBA wird nicht nur durch die deutsche Einkommensteuer begrenzt, die sich bei Anwendung des - ohne Einbeziehung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in das zu versteuernde Einkommen – ermittelten durchschnittlichen Steuersatzes i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG auf die ausländischen Einkünfte ergibt, sondern auch durch die tatsächliche tarifliche Einkommensteuer auf die so ermittelten steuerpflichtigen Einkünfte.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 34
DStRE 2024 S. 1051 Nr. 17
ErbStB 2024 S. 131 Nr. 5
NAAAJ-59056

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