Urteil ist nicht mit Gründen versehen, wenn es nach Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung lediglich auf Begründung der Einspruchsentscheidung Bezug nimmt
Leitsatz
Hat im finanzgerichtlichen Klageverfahren eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung stattgefunden und beschränkt sich das FG gleichwohl in seinem Urteil bei der Darstellung der Entscheidungsgründe ohne jegliche Würdigung der erhobenen Beweise auf eine Bezugnahme auf die nach seiner Auffassung zutreffende Begründung der Einspruchsentscheidung (§ 105 Abs. 5 FGO), so ist das Urteil i. S. der § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 FGO ,,nicht mit Gründen versehen'' (Fortentwicklung der Rechtsprechung in dem , BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 707 BFH/NV 1994 S. 72 Nr. 10 KAAAA-94974
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