Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium an einer ausländischen Universität kann für Zulassung zur Steuerberaterprüfung ausreichen
Leitsatz
Das in § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG als eine (alternative) Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung geforderte abgeschlossene rechtswissenschaftliche Studium muß nicht notwendig an einer deutschen Universität durchgeführt worden oder dem Studium des deutschen Rechts gewidmet gewesen sein. Es ist ausreichend, wenn ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium an einer ausländischen Universität nachgewiesen wird und festgestellt werden kann, daß dieses Studium seinem wissenschaftlichen Inhalt und seiner Intensität nach vergleichbare systematisch-rechtswissenschaftliche Befähigungen wie ein in Deutschland abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium vermittelt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 665 MAAAA-94956
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