1. Häufige nicht kalkulierbare, mit einer vollständigen Leistungsunfähigkeit verbundene Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund eines Anfallsleidens sind den "unüblichen Arbeitsbedingungen" zuzuordnen, weshalb Gesundheitsstörungen mit entsprechenden Arbeitsunfähigkeiten schwere spezifische Leistungseinschränkungen darstellen können.
2. Zur Beantwortung der Frage, inwieweit der Arbeitsmarkt im Sinne einer Beschäftigung unter "üblichen" Bedingungen durch ein Anfallsleiden verschlossen ist, bedarf es Feststellungen zu Häufigkeit und Schwere der Anfälle sowie zur Prognose der Erkrankung. Zur Quantifizierung der Anfallsfrequenz können angesichts der vergleichbaren Folgen von epileptischen Anfällen mit sonstigen Anfallsleiden die für epileptische Anfälle geltenden DGUV-Informationen 250-001 (Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall, Ausgabedatum Januar 2015, aktualisierte Fassung Dezember 2019) zugrunde gelegt werden.
Fundstelle(n): CAAAJ-58656
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.