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BFH Urteil v. - VI R 100/93 BStBl 1994 II S. 643

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7EStG § 7 Abs. 1EStG § 11 Abs. 2

Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und erbringt er bei Leasingbeginn eine Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung, gehört diese zu den sofort abziehbaren Werbungskosten

Leitsatz

Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für berufliche Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten; es handelt sich bei ihr nicht um Anschaffungskosten des obligatorischen Nutzungsrechts an dem PKW, die nur in Form von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten berücksichtigt werden könnten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 643
BFH/NV 1994 S. 64 Nr. 9
JAAAA-94944

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