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BFH Urteil v. - IV R 112/91 BStBl 1994 II S. 627

Gesetze: EStG § 15aEStG § 52 Abs. 21 (Abs. 19)

Zum erweiterten Verlustausgleich bei erstmaliger Anwendung des § 15a EStG auf einen bereits vorher bestehenden Betrieb

Leitsatz

Der erweiterte Verlustausgleich kommt bei Kommanditisten von Altbetrieben auch in Betracht, wenn ihnen vor 1985 ausgleichsfähige Verluste zugerechnet worden sind, die zu einem negativen Kapitalkonto in Höhe ihres Haftungsbetrags geführt haben.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 627
BFH/NV 1994 S. 19 Nr. 3
EAAAA-94937

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