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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 2173/21

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 2 S. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 8, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 854

Wirtschaftliches und zivilrechtliches Eigentum beim Container-Leasing

Verluste aus Kauf- und Verwaltungsverträgen über (See-)Container

Leitsatz

1. Der Erwerber kann an Containern, die im Kaufvertrag nur ihrer Art nach bezeichnet und auch in der Folge weder individualisiert noch individualisierbar umschrieben waren, weder zivilrechtliches noch wirtschaftliches Eigentum erlangen.

2. Vermieter im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG ist allenfalls derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, das Wirtschaftsgut anderen zur zeitlich begrenzten Nutzung gegen Entgelt zu überlassen.

3. Geht ein Verwaltungsvertrag über Container mangels (rechtlichen oder wirtschaftlichen) Eigentums des Überlassenden an den vertragsgegenständlichen Containern ins Leere, liegt bei rechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtung eine Kapitalüberlassung vor.

4. Entfaltet der Investor über die Unterzeichnung von Kauf- und Verwaltungsverträgen über Container hinaus keine weiteren Tätigkeiten, stellen sich die Containergeschäfte als bloße Kapitalanlagen, nicht jedoch als eine unternehmerische Tätigkeit dar.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2024 S. 880
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2024 S. 881
TAAAJ-58565

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