Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
10. Aufl. 2024
ISBN der Online-Version: 978-3-470-01192-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65440-9
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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (10. Auflage)
6. Unternehmensformen
Übersicht zur BGB-Gesellschaft
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Begriff, § 705 BGB | Mindestens zwei Personen schließen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammen. | |
Gründung | Anzahl der Gründer | Mindestens zwei Gesellschafter. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (§ 112 BGB). |
Form des Gesellschaftsvertrages | Grundsätzlich ist keine bestimmte Form vorgeschrieben (aus Beweisgründen ist Schriftform jedoch üblich). Werden Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht, ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. | |
Zweck der Gesellschaft | Jeder erlaubte gemeinsame Zweck, der keine (!) Kaufmannseigenschaft erfüllt:
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Mindestkapital bei Gründung | Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. | |
Handelsregister | Es erfolgt keine Eintragung in das Handelsregister (keine Kaufmannseigenschaft). | |
F... |