Leitsatz
1. Zahlt bei einer Realteilung mit Buchwertfortführung ein Realteiler dem anderen einen sog. Spitzenausgleich,
- steht dies der gewinneutralen Realteilung des Gesellschaftsvermögens nicht entgegen,
- führt dies zur Realisierung eines Veräußerungsgewinns und
- kann für diesen Gewinn die Steuerbegünstigung der §§ 16, 34 EStG nicht beansprucht werden.*)
2. Zahlt bei einer Realteilung mit Realisierung der stillen Reserven ein Realteiler dem anderen einen sog. Spitzenausgleich,
- entsteht ein Aufgabegewinn bei der Gesellschaft,
- wird dieser Gewinn entsprechend dem Verhältnis der Kapitalkonten in der steuerrechtlichen Schlußbilanz verteilt und
- kann für ihn die Steuerbegünstigung der §§ 16, 34 EStG beansprucht werden.*)
3. Eine gewinneutrale Fortführung der Buchwerte nach Realteilungsgrundsätzen ist auch zulässig, wenn bei einem Realteiler die stillen Reserven in den übernommenen Wirtschaftsgütern aufgedeckt werden.*)