Keine widerstreitende Steuerfestsetzung i. S. des § 174 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn Versorgungsleistungen beim Empfänger und beim Leistenden unterschiedlich behandelt werden
Leitsatz
Der mangelnden Übereinstimmung in der Behandlung einer Leistungsbeziehung i. S. der §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 EStG beim Empfänger einerseits und beim Leistenden andererseits kann nicht durch eine Korrektur nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 begegnet werden. Eine analoge Anwendung des § 174 Abs. 4 AO 1977 kommt nicht in Betracht. Auch der Grundsatz von Treu und Glauben greift in der Regel nicht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 597 BFH/NV 1994 S. 53 Nr. 8 VAAAA-94927
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