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NWB Nr. 6 vom Seite 373

Datenschutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen

Prof. Dr. Alexander Golland

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 420Die allgemeine Verfügbarkeit generativer KI-Modelle, allen voran die großen Sprachmodelle (Large Language Models, kurz: LLM) wie ChatGPT von OpenAI oder Bing AI von Microsoft, erfreuen sich größter Beliebtheit: LLM sind in der Lage, auf Grundlage statistischer Methoden – eine entsprechende Schnittstelle vorausgesetzt – auch technisch wenig versierten Nutzern verständliche Antworten auf ihre Fragen zu liefern. Datenschutzrechtlich stellt der Einsatz solcher LLM Unternehmen aber vor große Herausforderungen.

Anwendbarkeit des Datenschutzrechts

[i]Personenbezogene DatenLLM verarbeiten massenhaft personenbezogene Daten. Diese können sich in der Eingabe („prompt“) oder in der Ausgabe wiederfinden. Auch die bei der Interaktion mit dem LLM anfallenden Daten sind personenbezogene Daten. Ob das anhand personenbezogener Daten trainierte LLM selbst als personenbezogen einzustufen ist, ist umstritten.

[i]Datenschutzrechtliche VerantwortlichkeitDatenschutzrechtlich verantwortlich ist stets das Unternehmen, das LLM einsetzt. Der Anbieter des LLM ist i. d. R. als Auftragsverarbeiter tätig. Sofern das LLM anhand von Nutzungsdaten trainiert wird, kann dies aber auch zu einer gemeinsamen Verantwortl...